BVSK und berechnet sich bei Schadengutachten auf Grundlage der Schadenhöhe und setzt sich aus Grundhonorar, Nebenkosten und Zusatzkosten zusammen. Als Schadenhöhe sind im Reparaturfall die ausgewiesenen Reparaturkosten gemäß Gutachten netto zzgl. einer Wertminderung maßgebend. Bei einem Totalschaden ist Berechnungsgrundlage der Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges gemäß Gutachten unmittelbar vor dem Schadenereignis. Bei im Voraus vereinbarter Abrechnung auf Stundenbasis / bei Spezialgutachten wird ein Verrechnungssatz von 150,00 € pro Stunde plus Nebenkosten / Zusatzkosten berechnet. Sämtliche aufgeführten EUR–Beträge verstehen sich zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Das Sachverständigenhonorar für die Begutachtung von Sonderfahrzeugen (z.B. Wohnmobile / Wohnwagen bzw. Fahrzeuge, die im außerhalb des Kalkulationssystem der DAT) wird mit einem Aufschlag auf die Honorartabelle des BVSK oder wenn vereinbart nach Stundenaufwand zuzüglich der Nebenkosten abgerechnet.
Auftragsstornierungen sind schriftlich, per Telefon oder E-Mail mitzuteilen. Stornierungskosten werden pauschal mit berechnet mit 150,00 EUR zzgl. Mehrwertsteuer und zzgl. angefallener Fahrtkosten.
Der Auftraggeber erhält, sofern nicht anders vereinbart, das Gutachten im Original mit den gefertigten Lichtbildern als Papierform. Zusätzlich wird das Gutachten als elektronisch versendbare PDF-Datei zur Verfügung gestellt.
Weitere Ausfertigungen in Papierform werden gegen gesonderte Berechnung zur Verfügung gestellt. Form, Gliederung, Formulierung und Inhalt des Gutachtens für Haftpflicht- und Kaskoschäden entsprechend den Richtlinien der Handwerkskammer Lübeck sowie des IFS (Institut für Sachverständigenwesen e.V.). Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, sich bei Streitfällen an die Geschäftsstelle der Handwerkskammer Lübeck, Breite Straße 10/12, 23552 Lübeck, Tel.: 0451 1506-0 zu wenden.
Der Versand des Gutachtens an den Auftraggeber oder nach Vereinbarung an Dritte erfolgt auf Risiko des Auftraggebers.
Der Sachverständige und der Auftraggeber sind an die datenschutzrechtlichen Standards der DSGVO gebunden (siehe auch Datenschutzerklärung). Soweit personenbezogene Daten des Auftraggebers für die Durchführung der Geschäftsbeziehung erforderlich sind, hat dieser die notwendigen Daten bereitzustellen, damit der Sachverständige seinen Auftrrag ordnungsgemäß durchführen kann.
Für diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die gesamte Rechtsbeziehung zwischen Auftraggeber und Sachverständigem gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Gerichtsstand ist Pinneberg.
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.