Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Geltungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

    Die Gutachtenerstellung durch die KFZ-Schadenzentrum Rellingen UG (haftungsbeschränkt), im folgenden Sachverständiger, für den Auftraggeber erfolgt ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

  2. Auftragserteilung

    Der Auftrag zur Gutachtenerstellung / zur Fahrzeugbewertung ist in der Regel schriftlich zu erteilen, ebenso gelten mündliche, telefonische oder über andere Telekommunikationswege erteilte Aufträge als verbindlich.

  3. Notwendige Unterlagen

    Der Auftraggeber hat dem Sachverständigen alle zur ordnungsgemäßen Erstellung des Gutachtens / der Fahrzeugbewertung erforderlichen Unterlagen und Auskünfte unverzüglich, unentgeltlich und ohne besondere Aufforderung zur Verfügung zu stellen. Dies umfasst insbesondere die Vorlage der zu dem Fahrzeug gehörenden Papiere (Zulassungsbescheinigung Teil I und II, Betriebserlaubnis, Nachweise über Instandsetzungen etc.) Der Auftraggeber hat insbesondere das Schadenausmaß und den Schadenumfang möglichst umfassend und wahrheitsgemäß zu schildern, um eine ordnungsgemäße Aufnahme des Schadensbildes zu ermöglichen. Soweit bekannt sind Alt- und Vorschäden sowie versteckte Mängel vom Auftraggeber zu benennen bzw. aufzuzeigen.

    Sich aus fehlerhaften Angaben oder durch das Verschweigen von Tatsachen durch den Auftraggeber oder wegen verspätet oder nicht vollständig übermittelter Unterlagen ergebende Nachteile gehen nicht zu Lasten des Sachverständigen.

  4. Vollmacht

    Der Auftraggeber bevollmächtigt den Sachverständigen zur Durchführung aller ihm erforderlich und zweckdienlich erscheinenden Feststellungen, Untersuchungen und Leistungen bei und gegenüber Behörden, Unternehmen und Dritten.

  5. Zahlung

    Das Sachverständigenhonorar ist bei Abholung oder Zusendung und Eingang des Gutachtens / der Fahrzeugbewertung beim Auftraggeber (z.B. per Post oder E-Mail) sofort fällig.

    Bei allen Zahlungen ist die Gutachten -/ Rechnungsnummer anzugeben. Nach erfolgloser Mahnung kann ohne weitere Ankündigung das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet bzw. Klage erhoben werden.

  6. Sachverständigenhonorar

    Das Sachverständigenhonorar richtet sich nach der Honorartabelle des BVSK und berechnet sich bei Schadengutachten auf Grundlage der Schadenhöhe und setzt sich aus Grundhonorar, Nebenkosten und Zusatzkosten zusammen. Als Schadenhöhe sind im Reparaturfall die ausgewiesenen Reparaturkosten gemäß Gutachten netto zzgl. einer Wertminderung maßgebend. Bei einem Totalschaden ist Berechnungsgrundlage der Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges gemäß Gutachten unmittelbar vor dem Schadenereignis. Bei im Voraus vereinbarter Abrechnung auf Stundenbasis / bei Spezialgutachten wird ein Verrechnungssatz von 150,00 € pro Stunde plus Nebenkosten / Zusatzkosten berechnet. Sämtliche aufgeführten EUR–Beträge verstehen sich zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

  7. Sonderfahrzeuge

    Das Sachverständigenhonorar für die Begutachtung von Sonderfahrzeugen (z.B. Wohnmobile / Wohnwagen bzw. Fahrzeuge, die im außerhalb des Kalkulationssystem der DAT) wird mit einem Aufschlag auf die Honorartabelle des BVSK oder wenn vereinbart nach Stundenaufwand zuzüglich der Nebenkosten abgerechnet.

  8. Stornierungen

    Auftragsstornierungen sind schriftlich, per Telefon oder E-Mail mitzuteilen. Stornierungskosten werden pauschal mit berechnet mit 150,00 EUR zzgl. Mehrwertsteuer und zzgl. angefallener Fahrtkosten.

  9. Gutachtenerstellung

    Der Auftraggeber erhält, sofern nicht anders vereinbart, das Gutachten im Original mit den gefertigten Lichtbildern als Papierform. Zusätzlich wird das Gutachten als elektronisch versendbare PDF-Datei zur Verfügung gestellt.

    Weitere Ausfertigungen in Papierform werden gegen gesonderte Berechnung zur Verfügung gestellt. Form, Gliederung, Formulierung und Inhalt des Gutachtens für Haftpflicht- und Kaskoschäden entsprechend den Richtlinien der Handwerkskammer Lübeck sowie des IFS (Institut für Sachverständigenwesen e.V.). Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, sich bei Streitfällen an die Geschäftsstelle der Handwerkskammer Lübeck, Breite Straße 10/12, 23552 Lübeck, Tel.: 0451 1506-0 zu wenden.

  10. Gutachtenversand

    Der Versand des Gutachtens an den Auftraggeber oder nach Vereinbarung an Dritte erfolgt auf Risiko des Auftraggebers.

  11. Haftung

    Der Sachverständige ist verpflichtet, den erteilten Auftrag nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen. Sofern innerhalb eines Monats nach Versand des Gutachtens keine Nachbesserung verlangt wird, ist eine Haftung dann ausgeschlossen, wenn es sich um offensichtliche Mängel handelt oder der Auftraggeber ein Unternehmer war. Die Haftung einschließlich Folgeschäden und der Haftung gegenüber Dritten wird, sofern es sich nicht um eine Schädigung der körperlichen Unversehrtheit handelt, auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

  12. Datenspeicherung

    Der Sachverständige und der Auftraggeber sind an die datenschutzrechtlichen Standards der DSGVO gebunden (siehe auch Datenschutzerklärung). Soweit personenbezogene Daten des Auftraggebers für die Durchführung der Geschäftsbeziehung erforderlich sind, hat dieser die notwendigen Daten bereitzustellen, damit der Sachverständige seinen Auftrrag ordnungsgemäß durchführen kann.

  13. Anwendbares Recht

    Für diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die gesamte Rechtsbeziehung zwischen Auftraggeber und Sachverständigem gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

  14. Gerichtsstand

    Gerichtsstand ist Pinneberg.

  15. Salvatorische Klausel

    Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.